Einspeisung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Das KWKG trat am 1. April 2002 in Kraft. Am 25. Oktober 2008 wurde in einer Novellierung des KWKG eine deutliche Ausweitung der Förderung beschlossen. Das novellierte KWKG trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Es sieht vor, bis zum Jahr 2020 in Deutschland 25% des Stroms in Kraft- Wärme- Kopplung zu erzeugen und im Vergleich zum Basisjahr 1998 durch eine verstärkte Nutzung von KWK- Anlagen eine weitere Minderung der Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland von insgesamt bis zu 23 Millionen Tonnen zu erreichen.

Zweck des Gesetzes ist es, durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK- Anlagen), den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK- Anlagen und die Markteinführung der Brennstoffzelle zu dem vorgenannten Ziel im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung einen Beitrag zu leisten.

Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz steht Ihnen als Download unter

www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2016/index.html

zur Verfügung.

Vergütung von KWK-G Erzeugungsanlagen

Anlagen, die nach dem KWKG in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine aus drei Komponenten bestehende Vergütung

* Zuschlag nach dem KWK-G

* Entgelt für vermiedene Netznutzung

* Üblicher Preis nach EEX für Anlagen bis 2 MW

Der Zuschlag nach dem KWKG ist im Gesetz festgelegt. Die Höhe des Zuschlags und die Dauer der Zahlung wird in §7 KWKG geregelt.

Entgelt für vermiedene Netznutzung: Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 (BGBL S. 1092), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2009 (BGBI. I S. 2870), wird in § 4 (3) auf die Vergütung der vermiedenen Netznutzungsentgelte hingewiesen. Weitergehende Hinweise sind der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), § 18 zu entnehmen.

Für Einspeiser mit registrierender ¼-h-Lastgangmessung gilt, dass sowohl die Vermeidungsleistung als auch die Vermeidungsarbeit zu berücksichtigen ist. Die tatsächliche Vermeidungsleistung kann erst nach Abschluss eines Kalenderjahres ermittelt werden.

Für Einspeiser ohne registrierende ¼-h-Lastgangmessung gilt, dass nur die Vermeidungsarbeit berücksichtigt wird.

Üblicher Preis: Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Rechnung, dass sich dieser Preis quartalsweise verändert!

Die EEX Strombörse in Leipzig erreichen Sie über:

www.eex.de

Preisblatt KWK-G Erzeugungsanlagen

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