Veröffentlichung gemäß § 77 EEG 2021

Nachfolgend sind die nach § 77 EEG 2021 für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlen erforderlichen Angaben veröffentlicht:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Ortsangaben in den EEG-Anlagenstammdaten maximal bis zur Stufe der Postleitzahlen veröffentlicht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Ortsangaben in den EEG-Anlagenstammdaten maximal bis zur Stufe der Postleitzahlen veröffentlicht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Ortsangaben in den EEG-Anlagenstammdaten maximal bis zur Stufe der Postleitzahlen veröffentlicht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Ortsangaben in den EEG-Anlagenstammdaten maximal bis zur Stufe der Postleitzahlen veröffentlicht.