- Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
- Er ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen.
Die Grundversorgungspflicht nach § 36 (2) EnWG wird im Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH für das
Teilnetz Bielefeld von folgendem Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:
Stadtwerke Bielefeld GmbH
Schildescher Straße 16
33611 Bielefeld
Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2024.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.
Die Grundversorgungspflicht nach § 36 (2) EnWG wird im Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH für das
Teilnetz Werther von folgendem Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:
Energieversorgung Werther GmbH
Mühlenstraße 2
33824 Werther
Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2024.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.