Anmeldung/ Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage nach EEG/KWK-G
Prozessschritte der Anmeldung / Inbetriebsetzung
Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig.
Für Anlagen über 30 kWp ist vor der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich. Diese können Sie über Ihrer/n Installateur:in bei uns beantragen. Anlagen unter 30kWp unterliegen keiner Netzverträglichkeitsprüfung.
Nach Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen über den Kundenmarktplatz, wird die Netzverträglichkeitsprüfung angestoßen.
Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Netzverknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden.
Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine Bekanntgabe Ihres Netzanschlusspunkts sowie weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage.
Das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung wird Ihnen und Ihrer/m Installateur:in per E-Mail mitgeteilt.
Die Anmeldung wird durch Ihre/n Installateur:in über unseren Kundenmarktplatz eingereicht. Hierzu muss der Lageplan, ein einpoliger Übersichtsschaltplan, ggfs. das Einspeisemanagement und das Messkonzept vorliegen. Nach der erfolgreichen Antragsbearbeitung erhalten Sie sowie Ihr/e Installateur:in die Anmeldebestätigung per E-Mail.
Sobald Ihre Photovoltaikanlage installiert ist, führt Ihr/e Installateur:in die Inbetriebnahme durch und übermittelt uns über die Inbetriebsetzungsanzeige das Inbetriebsetzungsprotokoll. Sobald die Inbetriebsetzungsanzeige bei uns eingegangen ist, prüfen wir, ob ein Zählerwechsel erforderlich ist. Je nach Anlagenart entscheidet sich, ob Ihr/e Installateur:in den Zählerwechsel durchführt, oder wir dies übernehmen.
Sie und Ihr/e Installateur:in werden per E-Mail über die nächsten Schritte informiert. Sobald alles abgeschlossen ist, können Sie Ihren selbst erzeugten Strom nutzen. Überschüssiger Strom wird über Ihren 2-Richtungszähler gemessen und ins Netz eingespeist.
Bitte beachten Sie, dass der erzeugte Strom bis zum Zeitpunkt des Wechsels auf einen Zweirichtungszähler nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf.
Bitte registrieren Sie Ihre Photovoltaikanlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister an. Eine verspätete oder fehlende Registrierung führt zu Strafzahlungen gemäß §52 (1) Nr. 11 EEG.
Sind alle Schritte erfolgreich durchgeführt, erhalten Sie von uns die vollständigen Unterlagen bequem per Post.
Ihre Vergütung für den eingespeisten Stromerhalten Sie ab dem Tag der Inbetriebsetzung oder der Installation des 2-Richtungszählers. Die Auszahlungen erfolgen im monatlichen Abschlagsverfahren.
Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Nieder- & Mittelspannungsnetz
Für den Anschluss und Parallelbetrieb einer Erzeugungsanlage am Nieder- oder Mittelspannungsnetz der Bielefelder Netz GmbH sind im Rahmen des Anschlussprozesses, bei der baulichen Umsetzung sowie beim Betrieb die nachfolgenden technischen Mindestanforderungen zwingend zu beachten:
Bitte bedenken Sie, dass seit dem 1. Januar 2009 die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 17 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet sind, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms verpflichtet.
Informationen dazu erhalten Sie unter: http://www.bundesnetzagentur.de/
Bitte beachten Sie auch, dass KWK- Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden müssen.
Informationen dazu erhalten Sie unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/stromverguetung/
Gültige Messkonzepte
- MK1 Volleinspeisung (103 KB)
- MK2 Überschusseinspeisung (171 KB)
- MK3 Überschusseinspeisung mit Erzeugung (183 KB)
- MK4 Selbstverbrauch (191 KB)
- MK5 Kaufmännisch finanzielle Weitergabe (179 KB)
- MK6 Kaskadenschaltung (251 KB)
- MK8 Erzeugungsanlage mit Haushalt und unterbrechbarer Verbrauchseinrichtung (292 KB)
- MK9 Selbstversorgergemeinschaft Mieterstrom (71 KB)
Verdrahtungsschema
- Verdrahtungsschema MK1 (150 KB)
- Verdrahtungsschema MK2 (184 KB)
- Verdrahtungsschema MK3 (201 KB)
- Verdrahtungsschema MK4 (201 KB)
- Verdrahtungsschema MK6 (324 KB)
- Verdrahtungsschema MK8 (263 KB)
- Verdrahtungsschema MK9 (301 KB)