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Anmeldung/ Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage nach EEG/KWK-G

Prozessschritte der Anmeldung / Inbetriebsetzung

Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig.

Für Anlagen über 30 kWp ist vor der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage eine Netzverträglichkeits­prüfung erforderlich. Diese können Sie über Ihrer/n Installateur:in bei uns beantragen. Anlagen unter 30kWp unterliegen keiner Netzverträglich­keitsprüfung.

Nach Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen über den Kundenmarktplatz, wird die Netzverträglichkeitsprüfung angestoßen.

Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Netzverknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden. 

Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine Bekanntgabe Ihres Netzanschlusspunkts sowie weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage. 

Das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung wird Ihnen und Ihrer/m Installateur:in per E-Mail mitgeteilt.

Die Anmeldung wird durch Ihre/n Installateur:in über unseren Kundenmarktplatz eingereicht. Hierzu muss der Lageplan, ein einpoli­ger Übersichtsschaltplan, ggfs. das Einspeisema­nagement und das Mess­konzept vorliegen. Nach der erfolgreichen Antrags­bearbeitung erhalten Sie sowie Ihr/e Installateur:in die Anmeldebestätigung per E-Mail.

Sobald Ihre Photovoltaik­anlage installiert ist, führt Ihr/e Installateur:in die Inbetriebnahme durch und übermittelt uns über die Inbetriebsetzungsanzeige das Inbetriebsetzungsprotokoll. Sobald die Inbetriebsetzungsanzeige bei uns eingegangen ist, prüfen wir, ob ein Zähler­wechsel erforderlich ist. Je nach Anlagenart entschei­det sich, ob Ihr/e Installa­teur:in den Zählerwechsel durchführt, oder wir dies übernehmen.

Sie und Ihr/e Installateur:in werden per E-Mail über die nächsten Schritte informiert. Sobald alles abgeschlos­sen ist, können Sie Ihren selbst erzeugten Strom nutzen. Überschüssiger Strom wird über Ihren 2-Richtungszähler ge­messen und ins Netz eingespeist.

Bitte beachten Sie, dass der erzeugte Strom bis zum Zeitpunkt des Wechsels auf einen Zweirichtungszähler nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf.

 

Bitte registrieren Sie Ihre Photovoltaikanlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister an. Eine verspätete oder fehlende Registrierung führt zu Strafzahlungen gemäß §52 (1) Nr. 11 EEG.

Sind alle Schritte erfolg­reich durchgeführt, er­halten Sie von uns die vollständigen Unterlagen bequem per Post.

Ihre Vergütung für den eingespeisten Stromerhalten Sie ab dem Tag der Inbetriebsetzung oder der Installation des 2-Richtungszählers. Die Auszahlungen erfolgen im monatlichen Abschlagsverfahren.

Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Nieder- & Mittelspannungsnetz

Für den Anschluss und Parallelbetrieb einer Erzeugungsanlage am Nieder- oder Mittelspannungsnetz der Bielefelder Netz GmbH sind im Rahmen des Anschlussprozesses, bei der baulichen Umsetzung sowie beim Betrieb die nachfolgenden technischen Mindestanforderungen zwingend zu beachten:

Bitte bedenken Sie, dass seit dem 1. Januar 2009 die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 17 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet sind, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms verpflichtet.

Informationen dazu erhalten Sie unter: http://www.bundesnetzagentur.de/

Bitte beachten Sie auch, dass KWK- Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden müssen.

Informationen dazu erhalten Sie unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/stromverguetung/