Allgemeine Bedingungen Strom
In § 18 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts sind die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannungsebene beschrieben.
Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)", unsere "Ergänzenden Bestimmungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)" , die "Öffentliche Bekanntmachung über die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge" und die Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Netzanschlüsse im Bereich von Netzebenen oberhalb der Niederspannung zum Download bereit: