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Ausschreibungsergebnis Verlustenergie 2025

Ausschreibungstermin:     31.05.2023

Vergabepreis €/MWh:         +1,1

Verlustenergie-Ausschreibung für das Lieferjahr 2025

Allgemeine Bedingungen:
Gemäß § 22 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz und § 10 Abs. 1 Stromnetzzugangsverordnung sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet Energie, die zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, in einem transparenten, nicht diskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen.

Dabei wird zwischen Langfrist- und Kurzfristkomponente unterschieden:

1. Ausschreibungsgegenstand

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Beschaffung der Langfrist-/ Kurzfristkomponente und Dienstleistung für das Lieferjahr 2025:

a.) Langfristkomponente Netzverluste
Mit dieser transparenten und diskriminierungsfeien Beschaffung von:

Lieferjahr2021202220232024* 
Menge in kWh42.707.00042.707.00042.164.00043.385.000 
realisierter Abrechnungspreis in €/MWh:46,6954,29143,73  
Referenzpreis BNetzA in €/MWh:46,6954,30143,73  

*siehe Ausschreibung

Die Beschaffung der Langfristkomponente erfolgt durch den Lieferanten in zwei Schritten. Langfristig beschaffte Base- und Peak-Mengen (Terminbezug) werden unterjährig auf Basis einer Langfristprognose korrigiert (Restlastdeckung).
Der Terminbezug wird zum späteren anerkennungsfähigen spezifischen Preis (Referenzpreis gem. „Beschluss volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der vierten Regulierungsperiode“ der Bundesnetzagentur) abgerechnet. Der Lieferant/Dienstleister trägt das Bonus-/Malus-Risiko, den täglichen Settlement Preis zu treffen. Die Restlastdeckung wird gemeinsam mit der Kurzfristkomponente mit EEX-Stunden – und Viertelstundenwerten abgerechnet.

b.) Kurzfristkomponente Netzverluste
Als Kurzfristkomponente wird die Abweichung der kurzfristig im Voraus prognostizierten Verlustenergiemenge von der bereits beschafften Langfristkomponente bezeichnet. Die Kurzfristkomponente ist somit eine Art "Tagesfahrplan für Verlustenergie", der auf Grundlage verbesserter Erkenntnisse (Lastgang des Vortages, Temperatur, Wettereinflüsse etc.) prognostiziert wird und somit eine zeitnähere Prognose der Energiemenge darstellt, die im Normalfall am nächsten Tag voraussichtlich benötigt wird. Die Prognose für die Kurzfristkomponente wird vom Netzbetreiber oder dessen Dienstleister erstellt.
Der Lieferant beschafft die Energie der Kurzfristkomponente. Der Lieferant gewährleistet die Lieferung an den Netzbetreiber zu Börsenkonditionen. Die Menge wird mit EEX-Stunden – und Viertelstundenwerten abgerechnet.

c.) Dienstleistung
Der Leistungsumfang des Lieferanten/Dienstleisters für den Netzbetreiber umfasst das an 250 Tagen im Jahr anstehende Portfoliomanagement. Dieses beinhaltet die Langfrist-Beschaffung auf Basis des durchschnittlichen Preises der täglichen Schlusskurse der EEX für die einzukaufenden Langfristprodukte im Beschaffungszeitraum sowie Spotbeschaffung auf Basis der täglichen Stunden- und Viertelstundenauktionspreisen an der EPEX SPOT für die täglich (day ahead) zu kaufenden und verkaufenden Stunden- und Viertelstundenfahrpläne. Darüber hinaus ist die Übernahme der Remit-Meldepflichten für den Lieferanten und den Netzbetreiber Bestandteil des Leistungsumfangs. 
Das Entgelt für den in c.) genannten Leistungsumfang ist als Zuschlag auf den Referenzpreis gem. Festlegung der Bundesnetzagentur anzugeben.

d.) Weiteres Verfahren
Interessenten zur Übernahme der unter a.) bis c.) angegebenen Lieferung/Dienstleistung können mit dem Formblatt „Angebot Netzverluste“ bis zum 31.05.2023 für die Lieferung/Dienstleistung ab 01.07.2023 für das Lieferjahr 2025 per Mail ein Angebot abgeben unter:

Bielefelder Netz GmbH
Schildescher Straße 16
33611 Bielefeld
Email info@bielefelder-netz.de

Das Ergebnis der Ausschreibung wird auf der Homepage der Bielefelder Netz GmbH veröffentlicht.

Nächste offene Dienstleistungsperiode:   01.07.2023-30.06.2024
Nächste offene Lieferperiode:                         01.01.2025-31.12.2025
erwartete Verlustenergiemenge:                    rd. 41.803 MWh
Verlustenergiefahrplan:                                        Fahrplan_2025
Angebotsfrist:                                                            15.05.2023- 31.05.2023 10:00 Uhr
Zuschlagserteilung:                                                07.06.2023

Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung und Einreichung des Angebotes entstehen, ist ausgeschlossen.

e.) Sonstiges
Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes und mit der Unterzeichnung, dass 

  • er diese Allgemeinen Bedingungen der Verlustenergie-Ausschreibung und die Vereinbarung über die Verlustenergiebeschaffung in vollem Umfang erhalten hat
  • die Angaben in diesen Unterlagen ausreichend und eindeutig sind
  • bei evtl. Rückfragen eine ausreichende Klärung erfolgte
  • er diese Allgemeinen Bedingungen und die Vereinbarung über die Verlustenergiebeschaffung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil im Falle einer Zuschlagserteilung als rechtsverbindlich anerkennt 
  • er die Vereinbarung über die Verlustenergiebeschaffung in der veröffentlichen Fassung abschließt
  • sein Angebot vollständig ist und alle Kosten- bzw. Vergütungsbestandteile enthält
  • er keine Abreden mit anderen Bietern getroffen hat
  • er alle angebotenen Leistungen vollumfänglich und termingerecht erbringt
  • er einen gültigen Bilanzkreis in der Regelzone der TenneT TSO GmbH hat oder ihm eine hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtung aus dieser Ausschreibung ausreichende Zuordnungsermächtigung eines Bi-lanzkreisverantwortlichen vorliegt
  • er sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet

Die Bielefelder Netz GmbH ist berechtigt die Ausschreibung aufzuheben, wenn

  • kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht 
  • sich die Grundlage der Ausschreibung wesentlich geändert hat, insbesondere durch Änderungen von Gesetzen oder Festlegungen der BNetzA
  • andere schwerwiegende Gründe bestehen

Eine Verpflichtung zur Erteilung eines Zuschlages besteht nicht.