Gleichbehandlungsbericht
Hier finden Sie den Bericht der Gleichbehandlungsstelle für die Bielefelder Netz GmbH.
Der Bericht informiert Sie über die Maßnahmen gemäß § 7a Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetzes
vom 07. Juli 2005, zuletzt geändert am 28. Juli 2011, die die Bielefelder Netz GmbH entsprechend ihrem Gleichbehandlungsprogramm zur operationellen Entflechtung getroffen hat.
- Gleichbehandlungsbericht 2025 (pdf) (337 KB)
Unbundling/Entflechtung
Warum Netzbetrieb und Vertrieb getrennt sind
Seit 2005 schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass Energieunternehmen mit mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden ihren Netzbetrieb organisatorisch vom Energievertrieb trennen müssen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Trennung wird Unbundling genannt. Hiervon sind wir, die Bielefelder Netz GmbH, und die Stadtwerke Bielefeld GmbH betroffen.
Damit soll sichergestellt werden, dass alle Energieanbieter – unabhängig von ihrer Größe und Lage – fair und diskriminierungsfrei auf die Netze zugreifen können.
Hinweis
Die Stadtwerke Bielefeld GmbH ist auch als Dienstleister für die Bielefeder Netz GmbH tätig, zum Beispiel für Folgendes:
Die Ablesungen, Zählerwechsel oder Sperrungen des Messstellen- & Netzbetreibers
Was macht die Bielefelder Netz GmbH?
Die Aufgaben eines Netzbetreibers umfassen:
- Netzbetrieb & Überwachung
- Störungsannahme und -beseitigung
- Anschlussanfragen bearbeiten
- Schaltaufträge / Inbetriebnahmen
- Marktkommunikation (Lieferantenwechsel, Sperren, Entsperren)
- Netzdatenpflege
Die Aufgaben eines Messstellenbetreibers umfassen:
- Zählerwechsel / Einbau iMSys
- Wartung & Entstörung von Zählern
- Ablesung (vor Ort / fern)
- Messwertaufbereitung
- Übermittlung an Netzbetreiber & Lieferant
In der Rolle als Netzbetreiber:
- Netzanschluss (Neubau, PV, Wallbox)
- Störungen / Ausfälle
- Zählerplätze / Hausanschlüsse
- Sperr-/Entsperrprozesse
In der Rolle als Messstellenbetreiber:
- Terminankündigungen Zählerwechsel
- Zugang zu Kundenanlagen
- Rückfragen zu Zählerstand / Technik
Was macht die Stadtwerke Bielefeld GmbH?
Die Aufgaben eines Lieferanten umfassen:
- Vertragsverwaltung & Belieferung mit Energie
- Abrechnung & Abschläge
- Tarifwechsel & Neukunden
- Forderungsmanagement
- Bilanzkreis- & Prognoseprozesse
Die Aufgaben eines Grundversorgers umfassen:
- Grund- & Ersatzversorgung
- Auffangversorgung bei Marktstörungen
- Veröffentlichung Grundpreise
Der Grundversorger kommt immer dann zum Einsatz, wenn kein eigener Energieliefervertrag vorliegt – zum Beispiel nach einem Umzug oder wenn ein vorheriger Vertrag endet.
Hinweis: Der Grundversorger ist der gesetzliche Standardversorger mit Strom oder Gas, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert.
In der Rolle als Lieferant:
- Vertragsabschluss / Kündigung
- Rechnungen & Preise
- Umzug / Einzug / Auszug
- Beschwerden & Zahlungsfragen
In der Rolle als Grundversorger:
- Einzug/Errichtung ohne Vertrag
- Versorgung nach Lieferantenkündigung
