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Abwicklung der Netznutzung

Die Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung zur Belieferung von Kunden mit Elektrizität erfolgt gemäß dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20.12.2018 (Az. BK6-18-032).

Lieferantenwechsel

Der Lieferantenwechsel erfolgt nach den Vorgaben des § 14 StromNZV sowie den Vorgaben der Bundesnetzagentur in der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität vom 20.12.2018 (Az. BK6-18-032).

Datenaustausch

Der Datenaustausch erfolgt - soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde - entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur in der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität vom 20.12.2018 (Az. BK6-18-032) oder einer diese Festlegung ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Ergänzend orientiert sich der Datenaustausch an den durch AFM+E, BDEW, bne, EDNA, VIK und VKU verabschiedeten GPKE / GeliGas Auslegungsfragen sowie der VDN-Richtlinie "Datenaustausch und Mengenbilanzierung" (DuM-Richtlinie) in der jeweils aktuellen Fassung.

Weitere Informationen zu den von der Bielefelder Netz GmbH verwendeten EDIFACT - Nachrichtentypen enthalten die Anlagen 3 des Netznutzungsvertrages und des Lieferantenrahmenvertrages der Bielefelder Netz GmbH.