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FAQ

  • In Deutschland gibt es zwei verschiedene Gasarten, L- und H-Gas.
  • Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt.
  • Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low calorific“ (niedrigerer Brennwert), „H-“ steht für „high calorific“ (höherer Brennwert).
  • Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu rd. 10 kWh/m³).

  • Erdgaskunden in Deutschland werden bisher entweder mit L-Gas oder mit H-Gas versorgt. In Bielefeld strömt derzeit L-Gas durch die Leitungen.
  • Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.
  • Da die Niederlande jedoch die Förderung reduzieren, wird in den nächsten Jahren die Versorgung deutschlandweit auf H-Gas angepasst.
  • Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte und -anlagen in Haushalten, Betrieben und der Industrie.
  • Alle Gasgeräte und -anlagen müssen auf den Betrieb mit der neuen Erdgasqualität H-Gas angepasst werden.

  • Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 % aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt.
  • Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen.
  • Bis 2029 wird die Umstellung deutschlandweit ca. 5,2 Millionen Erdgaskunden betreffen.
  • Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt.
  • L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.

  • Die Mehrheit aller Gasgeräte ist speziell für die jeweilige Gasart, mit der sie betrieben wird, eingestellt.
  • Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
  • Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden.
  • Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
  • Es gibt auch Gasgeräte, die für den Betrieb sowohl mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind, ohne dass sie technisch angepasst werden müssen, etwa selbst-adaptive Gasthermen.
  • Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.

  • In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte möglich.
  • Diese Beurteilung nehmen die von uns beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Daten vor.
  • In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
  • Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.
  • Es ist aufgrund der Erfahrungen aus anderen Umstellungsgebieten von einer Anpassbarkeitsquote von über 98% auszugehen. Aussagen zu exakteren Zahlen können vor Abschluss der Erhebung der Gasgeräte nicht belastbar gegeben werden.
  • Bei technischen Vorab-Fragen rund um ihr installiertes Gasgerät wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur

  • Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss aus Sicherheitsgründen durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.
  • Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen oder Geräteteilen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen.

  • Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Gasgeräte.
  • Den Austausch oder die Stilllegung eines nicht anpassbaren Gasgerätes muss der Geräteeigentümer auf eigene Kosten vornehmen.
  • Bei Fragen rund um einen Heizungstausch und/oder etwaiger alternativer Wärmekonzepte wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur oder an einen Energieberater ihrer Wahl.

  • Wenn das Gasgerät anpassbar ist, entstehen dem Eigentümer keine unmittelbaren Kosten für die Erhebung und Anpassung seiner Gasgeräte (davon ausgenommen sind mögliche Kosten für Reparatur, Wartung oder Geräteaustausch, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen).
  • Die Kosten für die Erdgasumstellung werden zunächst durch den Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt

  • Der lokale Netzbetreiber ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.
  • Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bundesweit gewälzt.

  • Der Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird.
  • Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert.
  • Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen.
  • Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.

  • Die Marktraumumstellung wird trotz der geopolitischen Lage fortgeführt. Hintergrund: Die L-Gas-Quellen in Deutschland und den Niederlanden gehen zur Neige. Schon jetzt ist der Hauptanteil des in Deutschland genutzten L-Gases aufwendig konvertiertes H-Gas.
  • Neben Russland gibt es auch weitere potentielle Lieferanten für H-Gas wie beispielsweise die USA und Norwegen. Der Lieferstopp Russlands kann also kompensiert werden. Die Versorgungssicherheit ist bei Nutzung von H-Gas wesentlich höher als mit L-Gas.

  • Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte (wie Gerätetyp und CE-Kennzeichnung) erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können.

  • Die Erhebung dauert in der Regel ca. 30 – 45 Minuten pro Gerät.

  • Bei der Anpassung werden die Geräte technisch auf die zukünftige Gasart angepasst.
  • In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
  • Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp.
  • Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.

  • Die Anpassung dauert normalerweise ca. eine Stunde pro Gerät.
  • In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.

  • In der Regel sind zwei Besuche durch einen vom Netzbetreiber beauftragten Monteur erforderlich.
  • Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte erfasst werden.
  • Im zweiten Termin erfolgt dann die technische Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden.
  • In einzelnen Fällen kann eine Qualitätskontrolle einen weiteren Besuch erforderlich machen.
  • Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.

  • Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten, mit denen sie sich vor Ort bei Ihnen ausweisen.
  • Sie erhalten in unserem Terminankündigungsschreiben ca. drei Wochen vor dem jeweiligen Termin weitere wichtige Sicherheitshinweise.
  • Bitte rufen Sie bei Zweifeln unbedingt unser Erdgasbüro an, bevor Sie die Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen.  
  • Sollte eine Person versuchen, sich zu Haus oder Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollte der Zutritt verweigert und sofort das Erdgasbüro und/ oder die Polizei kontaktiert werden.

  • Ja, die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden Ihnen mit einem Vorlauf von drei Wochen schriftlich angekündigt.

  • Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Mitarbeiter des Erdgasbüros

  • Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die Störungsstelle des Netzbetreibers 0800-3030802 -1

  • Fragen zum Umstellungsprojekt richten Sie am besten direkt an unser Erdgasbüro