Zum Hauptinhalt springen

Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz

Mit dem „Datenblatt Speichersystem Niederspannung“ werden die Daten eines neu zu errichtenden Speichersystems beim zuständigen Netzbetreiber angezeigt.

Der Vordruck dient dazu, alle benötigten Daten zu liefern, sowie uns die Möglichkeit der Beurteilung und Zustimmung des Anschlusses von Speichersystemen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik zu ermöglichen.

Bei Ladung aus einer Erzeugungsanlage ist keine Erhaltungsladung für das Speichersystem aus dem öffentlichen Netz zulässig, um die Trennung zwischen konventioneller und förderfähiger Energie zu gewährleisten.

Beim Anschluss von Speichersystemen gilt es technisch-bilanzielle Anforderungen umzusetzen, damit aus dem öffentlichen Netz bezogener Strom nicht über Be- und Entladung des Speichersystems als vergütungsfähiger EEG- bzw. KWK-Strom abgerechnet wird. Auch ist eine vergütungstechnische Durchmischung von EEG- und KWK-Strom auszuschließen.

Die Erläuterungen geben Ihnen Bearbeitungs- und Ausfüllhinweise zum „Datenblatt Speichersystem Niederspannung“. Sie wurden entsprechend der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV), dem „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie dem „FNN-Hinweis zum Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ durch den BDEW herausgegeben.

Für die Errichtung der elektrischen Bezugsanlage gelten die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" von dem BDEW. Für die Errichtung der Erzeugungsanlage gilt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 sowie für den Inselbetrieb die Technische Richtlinie „Notstromaggregate“.

Zusätzlich zu den Nachweisverfahren nach VDE-AR-N 4105 und DIN V VDE V 0124-100 muss ein Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion des Energieflussrichtungssensors (EnFluRi) erbracht werden.

Die Hersteller müssen für die Sensoren (des Speichersystems) einen Funktionstest (Typprüfung) durchführen und dies mit einem typspezifischen Konformitätsnachweis bestätigen. Vor der Inbetriebnahme des Sensors (des Speichersystems) muss ein Inbetriebnahme-Nachweis gemäß der Errichtungsanweisung des Herstellers durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.

Senden Sie Ihre Unterlagen bitte an:
Bielefelder Netz GmbH
Mark Hauptmann | Kundenanschlüsse
Schildescher Straße 16 | 33611 Bielefeld

E-Mail mark.hauptmann@bielefelder-netz.de
Telefon (05 21) 51-74 17
Telefax (05 21) 51-48 27 | (05 21) 51-91 50 74 17