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Netzanschluss

In § 18 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts sind die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Nieder- und Mitteldruckebene beschrieben.

Zur Ihrer Information stellen wir Ihnen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)", unsere "Ergänzenden Bestimmungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)" und die Öffentliche Bekanntmachung über die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge zum Download bereit: