Technische Mindestanforderungen und Hinweise der Bielefelder Netz GmbH an Strom-Zählerplätze
1. Einleitung
Diese Seite ergänzt den „BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“ und konkretisiert die technischen Mindestanforderungen der Bielefelder Netz GmbH hinsichtlich der Ausgestaltung von Zählerplätzen sowie des Messstellenbetriebs.
Der Messstellenbetreiber bestimmt im Rahmen der Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) nach Konsultation mit dem Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen. Mess- und Steuerungseinrichtungen müssen u.a. den von dem Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet vorgesehenen technischen Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb genügen.
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Diese Anforderungen gelten in allen Netzgebieten der Bielefelder Netz GmbH. Die Netzgebiete umfassen die Kommunen Bielefeld und Werther (Westf.).
Soweit die nachfolgenden Bestimmungen sich auf Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen beziehen, gelten diese für die Bielefelder Netz in ihrer Funktion als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB), solange und soweit nicht ein Dritter den Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Abs. 2 des MsbG auf Grundlage einer Vereinbarung des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers im Sinne von §§ 5, 6 MsbG durchführt.
Es gelten die einschlägigen Gesetze und Normen, insbesondere die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich ist der BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz zu beachten. Sofern hierzu Konkretisierungen und Ergänzungen des Netzbetreibers veröffentlicht sind, sind diese ebenfalls zu beachten.
Die Bielefelder Netz stellt den für den Messstellenbetrieb erforderlichen Abrechnungszähler zur Verfügung. Der Zählerplatz wird vom Anschlussnehmer bzw. Anlagenerrichter zur Verfügung gestellt. Bei SLP-Direktmessungen bis grundsätzlich 63 A ist der Zählerplatz nach DIN VDE 0603-1 mit Stecktechnik mit BKE-I nach DIN VDE 0603-3-2 oder als Alternative mit einem BKE-Adapter mit Raum für Zusatzanwendung (RfZ) mit mindestens 12 Teilungseinheiten (BKE-AZ) auszustatten. Der BKE-AZ ist Teil der Kundenanlage und somit vom Errichter der Anlage bzw. vom Anschlussnehmer zu stellen.
Folgende Tabelle fasst die Befestigungstechniken zusammen (Die Belastungsgrenzen sind gemäß VDE-AR-N 4100: 2026-04 Kapitel 7.2 (Direktmessung) und Kapitel 7.3 (Halbindirekte Messung) zu berücksichtigen:
| Niederspannung | ||
| Primärseitiger Bemessungsstrom | Art der Messung | Befestigungstechnik |
| ≤ 63 A | Direkt | Stecktechnik mit BKE-I oder BKE-AZ |
| Halb Indirekte | 3-Punkt-Befestigung | |
| > 63 ≤ 1000 A | Halb Indirekte | |
| Kurzzeitanschlüsse | Direkt | |
Bei indirekter oder halbindirekter Messung sind grundsätzlich Zählerplätze nach DIN VDE 0603-1 mit Dreipunkt-Befestigung vorzusehen. Die Messeinrichtungen sind entweder in einem Zählerschrank oder auf einer Wandmontageplatte mit Zählertafel zu installieren; die Zählertafel wird von der Bielefelder Netz GmbH bereitgestellt.
Das Zählerschranksystem muss ein entsprechendes Feld zur Aufnahme der Zählertafel aufweisen. Die bereitgestellte Zählertafel hat folgende Abmessungen:
| Maße Zählertafel | ||
| Höhe: 535 mm | Breite: 480 mm | Tiefe: 25 mm |
Die Zählertafel hat 2 Zählerplätze und eine obere Prüfklemme. Der Zählerschrank muss folgende weiteren Spezifikationen aufweisen:
- Wandlerzusatzraum
- Untere Prüfklemme
- Leitungsschutzschalter B6, 3-polig, 25 kA
- Verdrahtungskanal unten
- Raum für Zusatzanwendung (RfZ) links
- Spannungsversorgung für SMGW und Steuerbox mit 3-poligen Steckern
- Anlagenseitiger Anschlussraum (AAR) rechts
- 6-polige Klemme nach BDEW-Anwendungshilfe und RJ45-Buchse
Es gelten grundsätzlich die Festlegungen der Bundesnetzagentur BK6-22-300 und BK8-22/010-A und die Bedingungen des MsbG, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Hiernach muss für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG, nachfolgend auch SteuVE) und für Erzeugungsanlagen größer als 7 kW und kleiner als 100 kW (§ 9 EEG) die Steuerbarkeit mittels intelligenten Messsystem, Steuerbox und Kundenschnittstelle gewährleistet werden.
Demnach gelten als steuerbare Verbraucheinrichtungen (Anlagenleistung ≥ 4,2 kW):
- Nicht-öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen für Elektromobile
- Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung etwaiger Zusatzheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe)
- Anlagen zur Raumkühlung und
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Strombezugsrichtung
Sowohl Erzeugungsanlagen größer als 7 kW und kleiner als 100 kW, als auch diese steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind unter folgenden Maßgaben zu betreiben:
- Die Steuerung erfolgt über ein intelligentes Messsystem mit einer nach BSI TR-03109-5 zertifizierten Steuerungseinrichtung (z.B. FNN-Steuerbox).
Steuerung, Schaltung
Der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und/oder Erzeugungsanlage hat in geeigneter Weise und durch die Auswahl der steuerbaren Verbrauchseinrichtung sicherzustellen, dass die Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges umgesetzt wird.
Dies kann für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen umgesetzt werden durch:
- Eine unmittelbare Weitergabe der Reduzierung an die steuerbare Verbrauchseinrichtung (Direktansteuerung) oder
- eine Sicherstellung der Reduzierung durch ein Energie-Management-System (EMS) des Anschlussnehmers/Anschlussnutzers
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung oder das EMS muss die Anforderungen nach §14a EnWG erfüllen (Informationsübermittlung, Ausführung der Leistungsreduzierung, Nachweispflicht) und über das intelligente Messsystem ansteuerbar sein.
Die Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung oder der Erzeugungsanlage kann wahlweise über eine digitale Schnittstelle (Ethernet) oder mittels analoger Schnittstelle erfolgen.
Voraussetzung zur Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und/oder Erzeugungsanlagen bei direkter Messung
Es ist erforderlich, dass der vorhandene Zählerplatz für den Einbau eines Messsystems vorbereitet ist. Demnach müssen durch den vom Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber beauftragten Anlagenerrichter folgende Punkte vorbereitet und beim Zählerschrank vorhanden sein:
- Raum für Zusatzanwendungen (bei Bestandsanlagen in der Regel durch eine bauseits bereitzustellende BKE-AZ mit mindestens 12 TE)
- Ungezählte Spannungsversorgung für die Betriebsmittel des intelligenten Messsystems
- Der gMSB verwendet grundsätzlich Smart Meter Gateways mit einer kommunikativen Anbindung mittels öffentlichem LTE oder 450 MHz LTE. Daher ist eine Gewährleistung von LTE-Empfang am Zählerschrank zwingend notwendig. Als Grenzwert gilt -110 dB RSRP, welches mit einem geeigneten Messgerät zu erfassen ist
- Wenn kein LTE-Empfang unmittelbar am Zählerschrank vorhanden ist, muss eine LTE-Antenne an einem Ort mit entsprechendem Empfang angebracht werden. Dies kann auch die Anbringung der Antenne außerhalb des Gebäudes sein. Die Antenne wird vom gMSB zur Verfügung gestellt. Die kommunikative Anbindung von Antenne zum Zählerschrank ist in diesem Fall ebenfalls durch den vom Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber beauftragten Anlagenerrichter vorzunehmen und vorzubereiten. Das Kabel sollte folgende technischen Spezifikationen aufweisen:
- Koaxial Low-Loss Kabel Typ CS29 (RG58) mit SMA-Stecker (SMA-m) und Buchse (SMA-fm). Hierbei ist zu beachten, dass die Buchse (SMA-fm) zur Außenantenne verlegt werden muss.
- Koaxial Low-Loss Kabel Typ CS29 (RG58) mit SMA-Stecker (SMA-m) und Buchse (SMA-fm). Hierbei ist zu beachten, dass die Buchse (SMA-fm) zur Außenantenne verlegt werden muss.
- Wenn die Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung oder Erzeugungsanlagen über Relaiskontakten der Steuerbox erfolgt (analoge Steuerung) ist eine Steuersignal-Klemmleiste zur Übergabe des Relais-Kommunikationssignals der Steuerbox im anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) erforderlich. Die Steuerleitungen von der steuerbare Verbrauchseinrichtung oder Erzeugungsanlage sind auf die Steuersignal-Klemmleiste aufzulegen, sodass die Anlage steuerbar ist. Die Ausführung der Steuersignal-Klemmleiste ist im folgenden Abschnitt beschrieben
- RJ45-Buchse für die digitale Ansteuerung (EEBUS)
- Für mehrere zu steuernde Anlagen werden nur eine Steuerbox pro Netzlokation und Hausanschlusskasten als Standardleistung des gMSB zur Verfügung gestellt. Die digitale und die analoge Kundenschnittstelle muss durch den Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Das Steuersignal ist nach der Kundenschnittstelle durch den Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber zu vervielfältigen, falls mehrere Anlagen anzusteuern sind.

Wenn die Weitergabe des Steuersignals über das intelligente Messsystem und Steuerbox an die steuerbare Verbrauchseinrichtung und/oder Erzeugungsanlage mittels analoger Schnittstelle erfolgen soll, wird für den Übergang von Messstellenbetreiber zu Kundenanlage eine Steuersignal-Klemmleiste benötigt. Die Steuersignal-Klemmleiste besteht aus 6 Klemmen. Die Ausführung der Steuersignal-Klemmleiste und auch die digitale Kundenschnittstelle hat entsprechend der Abbildung über dem Text zu erfolgen.
| Steuersignal-Klemmleiste | ||||||
| Bezeichnung Klemme | UNSM | 60% | 30% | 0% | UsteuVE | SteuVE |
| Nummerierung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Bemessungsanschlussvermögen | 0,14 mm² - 1,5 mm² | |||||
| Längstrennung | Ja | Ja | ||||
Nummerierung:
- UNSM: Anschluss Realaisspannung Erzeugungsanlage
- Steuersignal zur Reduzierung der Wirkleistung der Erzeugungsanlage auf 60 %
- Steuersignal zur Reduzierung der Wirkleistung der Erzeugungsanlage auf 30 %
- Steuersignal zur Reduzierung der Wirkleistung der Erzeugungsanlage auf 0 %
- USteuVE: Anschluss Relaisspannung SteuVE
- SteuVE: Steuersignal zur steuerbaren Verbrauchseinrichtung
Die Steuersignal-Klemmleiste oder die digitale Schnittstelle definieren die Abgrenzung des Verantwortungsbereichs zwischen Messtellenbetreiber und dem Betreiber der Erzeugungsanlagen und/oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und ist im anlagenseitigen Anschlussraum auszuführen.
Der Anlagenbetreiber muss die erforderliche kommunikative Verbindung zwischen der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und/oder Erzeugungsanlage und der Steuersignal-Klemmleiste oder RJ45-Buchse sicherstellen.
Voraussetzung zur Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und/oder Erzeugungsanlagen bei halb indirekter und indirekter Messung
Für halb indirekte und indirekte Messungen gelten dieselben Bedingungen wie oben aufgeführt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen und/oder Erzeugungsanlagen.
Die Bestückung des anlagenseitigen Anschlussraums (AAR) ist durch die VDE-AR-N 4100 definiert. In diesen dürfen Betriebsmittel für Steuerung und Kommunikation untergebracht werden. Der Bereich ist für die Anforderungen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) und Erzeugungsanlagen größer als 7 kW und kleiner als 100 kW Leistung (siehe oben) nach §14a EnWG und § 9 EEG notwendig.
Wenn aufgrund der Bauform des Zählerschrankes kein AAR vorhanden ist oder der AAR bereits belegt ist muss ein Zusätzliches Gehäuse installiert werden, welches mindestens 12 Teilungseinheiten beinhaltet. In diesem Fall müssen entsprechende Verbindungskabel von der Kundenschnittstelle (analog und digital) mit ausreichender Länge zu der Steuerbox des Messstellenbetreibers geführt werden. Folgende Spezifikationen der Verbindungskabel gelten:
- Digital:
- Steckverbinder 2 x RJ45-Stecker
- Min. Cat. 5
- 8-polig
- Min. 4.000 V Spannungsfestigkeit
- Analog:
- Beschriftung der Einzeladern mit Nummer und Bezeichnung der entsprechenden Klemmstelle
- Y-Stück für Die Spannung zur Steuerbox-Seite

Das Zusatzgehäuse sollte sich unmittelbar am Zählerschrank oder Wandlerschrank befinden, um einen kurzen direkten Weg für die Verbindung von der Steuerbox zur Übergangsklemme zu ermöglichen. Im Zusatzgehäuse ist die Steuersignal-Klemmleiste und eine RJ45-Buchse unterzubringen, wie in Abschnitt 5 beschrieben.