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Sperrung

Warum es zu Sperrungen kommen kann

Als kommunaler Netzbetreiber sind wir verpflichtet, gesetzliche Vorgaben sowie vertragliche Rahmenbedingungen einzuhalten. In bestimmten Fällen kann es daher notwendig sein, einen Anschluss vorübergehend zu sperren.

Typische Gründe für eine Sperrung sind:

  • Ausbleibende Zahlungen (an Ihren jeweiligen Lieferanten) trotz mehrfacher Mahnung
  • Missbräuchliche Nutzung des Anschlusses
  • Fehlender oder ungültiger Liefervertrag, der die Grundlage für unsere Leistungserbringung bildet

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Netzes, der Fairness gegenüber allen Kundinnen und Kunden sowie der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Sperrung erfolgt stets unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Regelungen und wird nur als letztes Mittel eingesetzt, wenn andere Lösungen nicht erfolgreich waren.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine schnelle und faire Lösung zu finden, um Sperrungen zu vermeiden oder zügig aufzuheben. Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Arten der Sperrungen

Die Sperrung erfolgt in der Regel über unsere zentrale Netzsteuerung. Je nach Anschlussart kann dies bedeuten:

  • Deaktivierung der Netzschnittstelle am Hausanschluss oder Übergabepunkt
  • Abschaltung über Fernzugriff bei intelligenten Messsystemen oder ferngesteuerten Komponenten
  • Physische Trennung des Anschlusses durch unsere Techniker, falls eine Fernabschaltung nicht möglich ist (Zählerstilllegung/Zählerausbau)

Die Sperrung wird dokumentiert und ist jederzeit nachvollziehbar. Kundinnen und Kunden werden vorab schriftlich über die bevorstehende Maßnahme von uns als Netzbetreiber oder dem betroffenen Lieferanten informiert.

Vermeidung von angekündigten Sperrungen

1. Was bedeutet „medizinischer Härtefall“?
Ein medizinischer Härtefall liegt vor, wenn in Ihrem Haushalt lebenswichtige, elektronische Geräte betrieben werden, die für Ihre Gesundheit oder Ihr Überleben notwendig sind (z. B. Beatmungsgeräte, Dialysegeräte).

2. Kann die Sperrung in diesem Fall verhindert werden?
Ja, wenn Sie uns einen entsprechenden Nachweis über die medizinische Notwendigkeit vorlegen.

3. Welcher Nachweis wird benötigt?
Ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie auf das betreffende Gerät angewiesen sind.

4. Wohin sende ich den Nachweis?
Bitte senden Sie den Nachweis an die E-Mail-Adresse unter „Kontakt“ auf unserer Website.

5. Bis wann muss der Nachweis vorliegen?
Der Nachweis muss vor dem Sperrtermin bei uns eingegangen sein, damit wir die Sperrung verhindern können.

6. Was passiert, wenn kein Nachweis vorliegt?
Ohne Nachweis sind wir verpflichtet, die Sperrung wie angekündigt durchzuführen.

1. Warum kann ich nicht direkt beim Netzbetreiber zahlen?
Die offenen Forderungen bestehen gegenüber Ihrem Lieferanten. Nur dieser kann die Sperrung stoppen, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.

2. Wie erfahre ich, wie viel ich zahlen muss?
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Lieferanten. Dort erhalten Sie die genaue Summe und die Zahlungsfrist.

3. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Wenn die Bedingungen Ihres Lieferanten nicht erfüllt werden, wird die Sperrung wie angekündigt durchgeführt.

4. Kann der Netzbetreiber die Sperrung verhindern?
Nein, der Netzbetreiber handelt ausschließlich auf Anweisung des Lieferanten.

1. Warum wurde mein Anschluss gesperrt?
Bei einem Vor-Ort-Termin (z. B. Ablesung, Wartung oder Zählerwechsel) wurde festgestellt, dass Ihre Anlage manipuliert oder nicht sachgerecht angepasst wurde. Diese Anpassungen verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, den Anschluss zu sperren.

2. Was muss ich tun, damit mein Anschluss wieder freigegeben wird?
Bitte beauftragen Sie einen Installateur Ihrer Wahl. Dieser muss:

  • die festgestellte Manipulation beheben oder
  • die vorgenommenen Anpassungen gesetzeskonform korrigieren.

3. Welche Nachweise sind erforderlich?
Ihr Installateur muss einen schriftlichen Nachweis über die durchgeführten Arbeiten einreichen. Dieser sollte bestätigen, dass die Anlage nun den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

4. Wann wird mein Anschluss wieder entsperrt?
Sobald der Nachweis des Installateurs bei uns eingegangen und geprüft wurde, geben wir den Anschluss zur Entsperrung frei

1. Was passiert, wenn mein Liefervertrag endet?
Wenn Ihr Liefervertrag endet (durch Ihre Kündigung oder die des Lieferanten) oder Ihre befristete Ersatzversorgung (maximal drei Monate) ausläuft und kein neuer Liefervertrag vorliegt, muss der Netzbetreiber den Anschluss sofort sperren.

2. Wie werde ich über die Sperrung informiert?
Sie erhalten vorab eine schriftliche Ankündigung per Brief  und soweit möglich zusätzliche eine telefonische Information.

3. Wie kann ich die Sperrung vermeiden?
Schließen Sie rechtzeitig einen neuen Liefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl, der zum Auslaufdatum Ihres bisherigen Vertrags beginnt.

4. Was muss ich dem Netzbetreiber vorlegen?

  • Entweder den unterschriebenen Liefervertrag, der ein konkretes Lieferdatum enthält,
  • oder die elektronische Anmeldung durch Ihren Lieferanten über die Marktkommunikation.

5. Bis wann müssen die Unterlagen vorliegen?
Die Unterlagen oder die elektronische Anmeldung müssen vor dem Auslaufdatum bei uns eingegangen sein, damit die Sperrung verhindert wird.

6. Was passiert, wenn ich keinen neuen Vertrag abschließe?
Ohne gültigen Liefervertrag sind wir gesetzlich verpflichtet, den Anschluss ab dem Auslaufdatum sofort zu sperren.

Wie läuft eine Entsperrung ab?

Sobald der Sperrgrund behoben ist – z. B. durch Begleichung offener Forderungen oder Abschluss eines gültigen Liefervertrags – kann die Entsperrung veranlasst werden. Bitte beachten Sie, dass je nach Fall zusätzliche Gebühren für die Entsperrung anfallen können. Den Ablauf der jeweiligen Entsperrung entnehmen Sie bitte aus der Übersicht unter diesem Text.

Unser Kundenservice steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um gemeinsam eine Lösung zu finden und die Versorgung schnellstmöglich wiederherzustellen.

Übersicht der verschiedenen Varianten der Entsperrungen

Die Entsperrung erfolgt durch unseren Dienstleister.

Geht die entsprechende Meldung bis 13 Uhr bei uns ein, wird die Entsperrung in der Regel noch am selben Tag durchgeführt.
Erhalten wir die Meldung später, erfolgt die Entsperrung am nächsten Werktag.

Bitte beachten Sie: Wenn die Meldung freitags nach 12 Uhr eingeht, kann die Entsperrung erst am folgenden Montag erfolgen.

Sobald der Grund für die Sperrung behoben ist, informieren wir umgehend die zuständige Fachabteilung. Diese wird sich innerhalb von bis zu zwei Werktagen bei Ihnen melden, um einen Termin für die weiteren Schritte zur Entsperrung abzustimmen.

Nach einer Unterbrechung der Gasversorgung muss ein Installateur von Ihnen beauftragt werden.

Dieser übernimmt folgende Schritte (Sind Sie nur Mieter, stimmen Sie sich bitte mit dem Eigentümer/Vermieter/Verwalter dazu ab): 

1. Prüfung der Gasleitungen: Der Installateur kontrolliert, ob Ihre Gasleitungen sicher und gebrauchsfähig sind (Gebrauchsfähigkeitsprüfung*). 

2. Überprüfung der Geräte: Es wird sichergestellt, dass alle angeschlossenen Gasgeräte ordnungsgemäß funktionieren. 

3. Wiederherstellung der Gasversorgung: Wenn keine Mängel festgestellt werden, hebt der Installateur die Sperre auf und stellt die Gasversorgung wieder her. 

*Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitskontrolle

Nach einer Unterbrechung der Fernwärmeversorgung muss ein Installateur von Ihnen beauftragt werden.

Dieser übernimmt folgende Schritte (Sind Sie nur Mieter, stimmen Sie sich bitte mit dem Eigentümer/Vermieter/Verwalter dazu ab): 

1. Prüfung der Fernwärmeleitungen: Der Installateur kontrolliert, ob Ihre Leitungen sicher und gebrauchsfähig sind .

2. Überprüfung der Geräte: Es wird sichergestellt, dass alle angeschlossenen Fernwärmegeräte ordnungsgemäß funktionieren. 

3. Wiederherstellung der Fernwärmeversorgung: Wenn keine Mängel festgestellt werden, hebt der Installateur die Sperre auf.

Entsperrung von Wasseranschlüssen

Wenn Ihr Wasseranschluss länger als 6 Wochen gesperrt war, ist vor der Wiederinbetriebnahme eine Wasserprobe erforderlich. In diesem Fall vereinbaren wir gemeinsam mit Ihnen einen Termin zur Probenentnahme. Das Ergebnis liegt in der Regel nach 2–3 Werktagen vor. Sobald die Probe unauffällig ist, erfolgt die Entsperrung umgehend.

War der Anschluss weniger als 6 Wochen gesperrt und wir erhalten Ihre Mitteilung rechtzeitig (Montag–Donnerstag bis 15:00 Uhr, Freitag bis 12:00 Uhr), kann die Entsperrung noch am selben Tag durchgeführt werden. Ansonsten erfolgt die Entsperrung erst am Folgetag  oder folgenden Montag.

Die Daten für die Terminvereinbarung finden Sie unter "Kontakt".

 

Stand: November 2025