Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Presse-Information
Preisblätter intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen
Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Bielefelder Netz GmbH nutzen:
- Preisblätter moderne Messeinrichtungen BiN 2021 (PDF | 134 KB)
- Preisblätter moderne Messeinrichtungen BiN 2022 (PDF | 120 KB)
- Preisblätter moderne Messeinrichtungen BiN 2023 (PDF | 238 KB)
- Preisblätter intelligente Messsysteme BiN 2021 (PDF | 142 KB)
- Preisblätter intelligente Messsysteme BiN 2022 (PDF | 151 KB)
- Preisblätter intelligente Messsysteme BiN 2023 (PDF | 288 KB)
- Preisblätter BiN 2021 Zusatzleistungen (PDF | 108KB)
- Preisblätter BiN 2022 Zusatzleistungen (PDF | 309KB)
- Preisblätter 2023 BiN Zusatzleistungen (PDF | 558 KB)
Messstellenvertrag Strom
Umfang der Umbauverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Grundzuständiger Messstellenbetreiber in den Netzgebieten Bielefeld und Werther ist die Bielefelder Netz GmbH.
Wer soll nach dem neuen Gesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden?
Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.
Erfasst werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Umbauverpflichtung einbeziehen, wenn sie dies für wirtschaftlich sinnvoll erachten.
Was bedeutet der Einbau "moderner Messeinrichtungen", der im Gesetz vorgesehen ist? Wo sollen sie eingebaut werden?
Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme1 vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische "Ferraris-Zähler" wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.
Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und ab wann erfolgt der Umbau?
Die Umbauverpflichtung umfasst in Bielefeld insgesamt ca. 215.540 Zählpunkte.
Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt ab Anfang 2017. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
1*Intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie.
Team Netzwirtschaft
Tel: 0521 / 51 42 65
E-Mail: msb(at)bielefelder-netz.de
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:00 Uhr
Informationen zu den Standardleistungen nach § 35 Abs. 1 MsbG und über mögliche Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG finden sich in den von der Bielefelder Netz GmbH veröffentlichten Preisblättern, die auch die nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelten Preisobergrenzen für die Entgelte für den Messstellenbetrieb enthalten.