Die Ausführung des Netzanschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Netzes notwendigen Einrichtungen müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen der Bielefelder Netz GmbH und des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen.
- "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)"
- Technische Anschlussbedingungen (TAB)
- VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
Hinweise zur AR finden Sie im Internet unter: http://www.vde.com/fnn
- "Richtlinie für Anschluß und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" der VDEW
- Ergänzende Bestimmungen der Bielefelder Netz GmbH
Bitte bedenken Sie, dass seit dem 1. Januar 2009 die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 17 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet sind, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms verpflichtet.
Informationen dazu erhalten Sie unter: http://www.bundesnetzagentur.de/
Bitte beachten Sie auch, dass KWK- Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden müssen.
Informationen dazu erhalten Sie unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/stromverguetung/