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Versorgungssicherheit

Alarmstufe - Notfallplan Gas

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Stufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.

Die Alarmstufe aus dem "Notfallplan Gas" wurde am 23.06.2022 ausgerufen, wobei in dieser nach aktuellem Stand keine staatlichen Eingriffe in den Markt erfolgen.

Hier finden Sie eine FAQ Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Stand: 23.06.2022

Weiterführende Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung sowie der allgemeinen Versorgungssicherheit können Sie den Seiten der Bundesnetzagentur entnehmen.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/start.html